Titandioxid: Verordnung zur Einstufung veröffentlicht

Am 18. Februar 2020 wurde die 14. ATP (Delegierte Verordnung (EU) 2020/217) zur CLP-Verordnung ((EG) Nr. 1272/2008) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese betrifft u. a. die Einstufung von Titandioxid.

Die Delegierte Verordnung – und damit die Einstufung von Titandioxid in Pulverform, Carc. 2 (H351; Einatmen) – tritt damit im März 2020 in Kraft. Für die anschließenden 18 Monate kommt es zu einer Übergangszeit zur Umsetzung, ehe die mit der 14. ATP verbundenen Anforderungen für Unternehmen verpflichtende Wirkung entfalten.

Erläuternd zur Einstufung und damit verbundenen Pflichten enthält die Verordnung folgende Hinweise (mit freundlicher Unterstützung des VCH):

Anmerkung 10: Die Einstufung als „karzinogen bei Einatmen“ gilt nur für Gemische in Form von Puder mit einem Gehalt von mindestens 1 % Titandioxid in Partikelform oder eingebunden in Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von ≤ 10 μm.

Für Gemische, die Titandioxid enthalten, gelten daneben folgende Vorgaben zur Kennzeichnung im Anhang II, Teil 2:

2.12. Gemische, die Titandioxid enthalten

Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von flüssigen Gemischen, die mindestens 1 % Titandioxidpartikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von höchstens 10 μm enthalten, muss folgenden Hinweis tragen: EUH211: ‚Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entstehen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen.‘

Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von festen Gemischen, die mindestens 1 % Titandioxidpartikel enthalten, muss folgenden Hinweis tragen: EUH212: ‚Achtung! Bei der Verwendung kann gefährlicher lungengängiger Staub entstehen. Staub nicht einatmen.‘

Das Kennzeichnungsetikett auf der Verpackung von flüssigen und festen Gemischen, die nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind und nicht als gefährlich eingestuft wurden sowie mit EUH211 oder EUH212 gekennzeichnet sind, muss zusätzlich den Hinweis EUH210 tragen.

Die Verordnung im Amtsblatt der EU finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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