Der Bericht liegt nun der EU-Kommission sowie Vertretern der Mitgliedstaaten zur Erwägung entsprechender Maßnahmen vor.
Die Mitteilung der EFSA finden Sie hier.
Quelle: DIHK, Berlin
Der Bericht liegt nun der EU-Kommission sowie Vertretern der Mitgliedstaaten zur Erwägung entsprechender Maßnahmen vor.
Die Mitteilung der EFSA finden Sie hier.
Quelle: DIHK, Berlin
Das Telemediengesetz (TMG) wird durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst.
Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.
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