Der Bericht liegt nun der EU-Kommission sowie Vertretern der Mitgliedstaaten zur Erwägung entsprechender Maßnahmen vor.
Die Mitteilung der EFSA finden Sie hier.
Quelle: DIHK, Berlin
Der Bericht liegt nun der EU-Kommission sowie Vertretern der Mitgliedstaaten zur Erwägung entsprechender Maßnahmen vor.
Die Mitteilung der EFSA finden Sie hier.
Quelle: DIHK, Berlin
Onlinehändler müssen Kunden eines Laufzeitvertrags schon auf der Startseite ihrer Website einen klar gekennzeichneten Kündigungsbutton bereitstellen auch bei nur einmaligem Entgelt und automatischem Vertragsende. Dass ein Verbraucher erst nach mehreren Klicks „jetzt kündigen“ kann, hält der BGH für unzulässig.
Der BGH hat entschieden, dass ein Gesellschafter nicht die Löschung einer Handelsregistereintragung über die Auflösung der Gesellschaft verlangen kann, selbst wenn die Eintragung nicht der Beschlusslage entspricht.
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