Die IHK Ostwestfalen gibt am 11. Juni 2024 in der IHK in Bielefeld ein Markt- und Rechtsupdate zu beiden Ländern, Einblick in den Ablauf der Projektvergabe und wir zeigen die Möglichkeiten für Ihr Unternehmen auf. Steuerliche Modelle werden praxisnah erläutert,

Teilweise Verschiebung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten von EU-Parlament beschlossen

Das EU-Parlament hat am 3. April 2025 dem Vorschlag der EU-Kommission, die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) für Unternehmen der 2. und 3. Welle zu verschieben, zugestimmt und den Beschluss für die erste Lesung gefasst. Der Rat hatte bereits Unterstützung signalisiert, muss formal den Beschluss allerdings noch fassen.

Das EU-Parlament hat am 3. April 2025 dem Vorschlag der EU-Kommission, die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) für Unternehmen der 2. und 3. Welle zu verschieben, zugestimmt und den Beschluss für die erste Lesung gefasst. Der Rat hatte bereits Unterstützung signalisiert, muss formal den Beschluss allerdings noch fassen. Danach muss dieser Teil der Änderung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie im Amtsblatt veröffentlicht werden, damit er in Kraft treten kann. Die Mitgliedstaaten sollen die Änderungen bis spätestens Ende 2025 in nationales Recht umsetzen.

Mit der Entscheidung werden die Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive/CSRD) für Unternehmen der sog. 2. und 3. Welle um zwei Jahre verschoben. Für die Unternehmen der sog. 1. Welle sind vorerst keine Änderungen in dem beschlossenen Vorschlag der EU-Kommission enthalten. Zudem wird die Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive/CSDDD) für die größten Unternehmen um ein Jahr hinausgezögert.

Link zu dem vom EP in erster Lesung angenommenen Kommissionsvorschlag COM(2025)80: https://finance.ec.europa.eu/document/download/29624c4a-94e1-4b47-b798-db7883f79c87_en?filename=proposal-postponing-requirements-csrd-transposition-deadline-application-csddd_en.pdf

Die teilweise Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist Teil des sog. Omnibus I, das die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 vorgeschlagen hat. Ein weiterer Vorschlag der Kommission enthält die Veränderung des Anwendungsbereichs der Berichterstattung und der inhaltlichen Anforderungen der CSRD. Die Beratungen darüber haben nun im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments begonnen.

Link zum Vorschlag der Kommission COM(2025)81 mit Änderungen an Anwendungsbereich und Inhalt: https://finance.ec.europa.eu/document/download/161070f0-aca7-4b44-b20a-52bd879575bc_en?filename=proposal-directive-amending-accounting-audit-csrd-csddd-directives_en.pdf

Quelle: DIHK

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