Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Start der Bewerbungsphase für das Renewable-Energy-Solutions-Programm 2024

Mit dem Renewable-Energy-Solutions-Programm (RES-Programm), als Bestandteil der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), werden deutsche KMU bei der internationalen Verbreitung ihrer klimafreundlichen Energielösungen aktiv unterstützt und finanziell gefördert.

Bewerbungsphase vom 25. März bis zum 14. Mai 2024

Zielgruppe:

Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der Energiebranche sind im Fokus. Voraussetzung für eine Teilnahme am RES-Programm ist, dass eine klimafreundliche Energielösung in ein RES-Projekt eingebracht wird. Hierbei kommen klimafreundliche Technologien und deren Anwendungen aus den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze, IT- & Softwarelösungen oder Energiespeicher sowie Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien in Betracht.

Für die Wahl des Ziellandes gibt es keine Vorgaben.

Umsetzung und Maßnahmen:

Die Unternehmen/ Projektpartner bringen eine Referenzanlage an einem repräsentativen Standort als Eigenanteil in ein RES-Projekt ein. Die Anlagentechnik soll die Einsatzmöglichkeiten deutscher innovativer Energielösungen demonstrieren, insbesondere auch die Leistungsfähigkeit und den Qualitätsanspruch teilnehmender Unternehmen dabei repräsentieren.

Um Folgeaufträge auszulösen, berät und unterstützt Sie die dena bei Ihrer Marketingstrategie: Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkbildung sowie gezielte Schulungsmaßnahmen können mit bis zu 100.000 Euro (netto) gefördert werden.

Die Vorteile auf einen Blick:          

  • Erfahrung des dena-Expertenteams bei der Umsetzung von Auslandsprojekten und der Erstellung eines anspruchsvollen Marketingkonzepts.
  • Förderung des Marketings im Umfang von bis zu 100.000 Euro (netto).
  • Bei der Umsetzung der RES-Projekte wird der Zielmarkt sehr genau kennengelernt.
  • Netzwerkausbau durch gezielte Unterstützung im Zielmarkt.
  • Nutzung des Gütesiegels „Made in Germany“ als Vorteil des anerkannten Qualitätsmerkmals.
  • Erhöhung des Bekanntheitsgrades des Unternehmens international.


Wie werden RES-Projekte ausgewählt?

Jährlich findet eine Bewerbungsrunde statt – dieses Jahr vom 25.03. bis zum 14.05.2024

Mit der Exportinitiative Energie unterstützt das BMWK insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen der Energiebranche bei der Erschließung neuer Auslandsmärkte.

Als Kriterien zur Bewertung der eingereichten Projektvorschläge gelten:

  • die Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit des Unternehmens;
  • nachgewiesene Kenntnisse über den Zielmarkt im Hinblick auf den Nutzen eines Referenzprojekts;
  • die Qualität und Wirtschaftlichkeit des Projektvorschlags, insbesondere im Hinblick auf sein Potenzial, Nachfolgeaufträge im vorgeschlagenen Markt zu generieren.


Bewerbungen

Bewerbungsunterlagen können per E-Mail unter res-programm@dena.de angefragt werden.
Es erfolgt ein Rückruf des RES-Teams, um die Voraussetzungen zur Teilnahme zu klären.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Das RES-Programm auf der Seite der Exportinitiative Energie

Das RES-Programm auf der Seite der dena

 

Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

weiterlesen
Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

weiterlesen