Der Bundesrat hat am 26. April 2024 das sogenannte Solarpaket I gebilligt, das der Bundestag kurz zuvor am Morgen beschlossen hatte. Das Gesetz sieht Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und anderer Rechtsvorschriften vor. Darüber hinaus kann nun auch die Verordnung über technische Anforderungen (EAAV) wie bisher vorgesehen am 08.05.2024 im Kabinett verabschiedet werden.
Nach Verkündung im Gesetzesblatt können dann die unterschiedlichen Anpassungen in Kraft treten. Die einzelnen Änderungen hat das BMWK in einem Überblickpapier zusammengefasst und über seine Webseite zum Download bereitgestellt sowie im Detail die Gesetzesänderungen anbei. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/solarpaket-im-ueberblick.html
Quelle: DIHK-Rundschreiben