Signaturbeantragung für den Nationalen Emissionshandel – jetzt wird es Zeit!

Sogenannte Inverkehrbringer, die nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz dem Berichtswesen des Nationalen Emissionshandels unterliegen, benötigen zwingend eine qualifizierte elektronische Signatur in Kartenform, um ihren ersten Emissionsbericht einreichen zu können.

Stichtag für die erstmalige Einreichung des Emissionsberichtes 2021 über ein neues DEHSt-Portal ist der 31. Juli.

Höchste Zeit also für die betroffenen Unternehmen, eine qualifizierte Signaturkarte zu beantragen und ein entsprechendes Kartenlesegerät zu erwerben. Bei Anträgen auf eine qualifizierte Signaturkarte hilft Ihnen gerne Ihre Industrie- und Handelskammer: Viele IHKs bieten einen Vor-Ort-Beantragungsservice, aber auch die Online-Beantragung mit späterer Identifizierung über das PostIdent-Verfahren ist möglich. Eine Übersicht über die IHK-Registrierungsstellen finden Sie hier, den Link zum PostIdent-Verfahren finden Sie hier.

Quelle: DE-CODA

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