Diesen sogenannten SCIP-Support der ECHA finden Sie hier.
Darüber hinaus hat die ECHA in einem weiteren Dokument Tipps zur Verbesserung der Datenübermittlung an die Datenbank erstellt. Dieses Dokument der ECHA finden Sie hier.
Die SCIP-Meldepflicht für Unternehmen an die ECHA beginnt ab dem 5. Januar 2021. Das deutsche Chemikaliengesetz, wo diese Pflicht in § 16f verankert wurde, erwähnt dazu jedenfalls im Wortlaut die Datenbank selbst allerdings zunächst nicht. Eine konkretisierende Verordnung des BMU dazu bleibt weiter abzuwarten.
Quelle: DIHK, Berlin