Die zweite Änderungsverordnung geht auf verschiedene Schwierigkeiten der Umsetzung des Anhangs VIII der CLP-Verordnung ein, welche zuvor festgestellt wurden. Die darin vorgesehenen Vereinfachungen für Unternehmen betreffen zum Beispiel individuell auf Anfrage erstellte Gemische oder Gemische mit regelmäßigem Komponentenwechsel.
Die Änderungsverordnung finden Sie im Amtsblatt der EU hier.
Quelle: DIHK, Berlin