SCIP-Datenbank: weitere Hilfestellung der ECHA

Die Europäische Chemikalienagentur hat auf ihrer Website weitere Informationen und unterstützende Materialien für Unternehmen zur Anwendung der SCIP-Datenbank bereitgestellt. Die Informationen sollen Unternehmen dabei unterstützen, die Datenbank zu verstehen und die Informationsübermittlung vorzubereiten. Ebenfalls bietet die Europäische Chemikalienagentur in diesem Rahmen an, individuelle Fragen auch direkt an die dortigen Experten zu richten.

Diesen sogenannten SCIP-Support der ECHA finden Sie hier.

Darüber hinaus hat die ECHA in einem weiteren Dokument Tipps zur Verbesserung der Datenübermittlung an die Datenbank erstellt. Dieses Dokument der ECHA finden Sie hier.

Die SCIP-Meldepflicht für Unternehmen an die ECHA beginnt ab dem 5. Januar 2021. Das deutsche Chemikaliengesetz, wo diese Pflicht in § 16f verankert wurde, erwähnt dazu jedenfalls im Wortlaut die Datenbank selbst allerdings zunächst nicht. Eine konkretisierende Verordnung des BMU dazu bleibt weiter abzuwarten.

Quelle: DIHK, Berlin

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