SCIP-Datenbank: ECHA konkretisiert Zeitplan

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat angekündigt, im Oktober 2020 die erste Version der sogenannten SCIP-Datenbank zur Nutzung für betroffene Unternehmen veröffentlichen zu wollen. Verpflichtend wird die Meldung an die Datenbank für Unternehmen allerdings erst im Januar 2021.  Ein bloßer Prototyp der Datenbank soll dazu bereits im Frühjahr 2020 zur Verfügung gestellt werden.

Hersteller oder Lieferanten (“suppliers“) von SVHC-haltigen Erzeugnissen (“articles“) sind ab Januar 2021 zur Übermittlung von Informationen in die “SCIP“-Datenbank (“Substances of Concern in articles, as such or in complex objects (Products)“) verpflichtet. Die Datenbank geht auf die EU-Abfallrahmenrichtlinie zurück.

Hilfestellung für Unternehmen in Aussicht

Dazu hat die ECHA angekündigt, weitere Webinare zur Nutzung der SCIP-Datenbank für betroffene Unternehmen durchführen zu wollen. Konkrete Aspekte zur rechtlichen Durchsetzung müssen die EU-Mitgliedsstaaten bis zum Sommer des kommenden Jahres im nationalen Recht etablieren.

Quelle: DIHK

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