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Schlussfolgerungen zur EU-Chemikalienstrategie der Kommission

Am 15. März 2021 hat der Umweltrat seine Schlussfolgerungen zur Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit der EU-Kommission verabschiedet. Darin befürworten die Umweltminister*innen der EU-Mitgliedstaaten die in der Strategie vorgeschlagenen Ziele.

In der Chemikalienstrategie vom Oktober 2020 schlägt die Kommission unter anderem eine Reform des REACH-Zulassungs- und Beschränkungsverfahrens vor, ferner weitere Stoffbeschränkungen (betrifft etwa Endokrine Disruptoren oder PFAS) insbesondere zu Produkten wie Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitteln, Textilien oder Spielzeugen. Insgesamt kündigt die Kommission in der Strategie an, das Vorhandensein von bedenklichen Stoffen in allen Produkten minimieren beziehungsweise Substitutionsprozesse so weit wie möglich vorantreiben zu wollen. Legislative Vorschläge der Kommission für entsprechende REACH-Verordnungsanpassungen sind Ende 2022 zu erwarten – möglicherweise unter Schaffung zusätzlicher SVHC–Kriterien und neuer Berichtspflichten für Unternehmen. Bereits zum Ende dieses Jahres ist ein Vorschlag der Kommission für neue CLP-Gefahrenklassen zu erwarten.

Von den Schlussfolgerungen selbst geht keine unmittelbare legislative Wirkung aus. Die Mitteilung des Umweltrats finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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