Für größere Geräte, über die Kantenlänge von 25 cm hinaus, gilt die Rücknahmepflicht nur bei Neukauf eines Geräts der gleichen Art.
Die Händler haben über ihre Rücknahmestellen mittels gut sichtbarer Hinweisschilder zu informieren. Zudem sollen alle Sammel- und Rücknahmestellen im Handel sowie in den Kommunen mit einem einheitlichen Sammelstellenlogo versehen sein. Die Pflicht gilt zudem auch für den Onlinehandel.
Durch diese zusätzlichen Rückgabestellen soll die Sammel- und Recyclingquote bei den Elektroaltgeräten verbessert werden. Deutschland hat in der Vergangenheit die EU-Sammelquote von 65 Prozent verfehlt – 2019 lag sie bei 44,3 Prozent.
Quelle: DIHK, Berlin