Die Kommission beschreibt in ihrem Begleitdokument zur Konsultation diverse Erwägungen und Handlungsoptionen. Diese umfassen zum Beispiel eine mögliche Präzisierung und Vereinfachung der RoHS-Richtlinie mitunter durch legislative Maßnahmen, etwa im Hinblick auf ein verbessertes Verfahren für Ausnahmen oder eine optimierte Kohärenz zu anderen Rechtsvorschriften. In diesem Zuge könnte laut Begleitdokument der Kommission etwa das Verfahren zur Ausnahmengewährung überarbeitet werden. Eine andere Handlungserwägung der Kommission ist demnach offenbar auch eine mögliche Überführung der gesamten RoHS-Vorgaben in die REACH-Verordnung – somit unter Aufgabe der Richtlinie. Ähnlich weitreichend wäre eine offenbar ebenfalls mögliche Transformation der RoHS-Richtlinie in die Form einer europäischen Verordnung, um deren Vorgabenanwendung zu vereinheitlichen. Ebenso könnte die Evaluierung von Stoffbeschränkungen und Ausnahmen im Zuge der Initiative offenbar auf die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) übertragen werden. Als eine wiederum weniger einschneidende Handlungsoption der Kommission sind laut deren Begleitdokument auch neue Bestimmungen denkbar, welche die Abgrenzung der RoHS-Richtlinie etwa zu REACH oder Ökodesign-Richtlinie verbessern könnten.
Eine Vorlage durch die Kommission ist derzeit für das 4. Quartal 2022 vorgesehen.
Die Konsultation sowie das Begleitdokument der Kommission unter Aufführung aller inhaltlichen Handlungserwägungen finden Sie hier.
Quelle: DIHK, Berlin