Registrierung auf der Onlineplattform DIVID des Einwegkunststofffonds

Onlineplattform DIVID des Einwegkunststofffonds ermöglicht jetzt auch Registrierung von Anspruchsberechtigten und ausländischen Herstellern.

Das am 15. Mai 2023 verabschiedete Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Hersteller ab 2024, die Kosten für Einwegkunststoffprodukte zu tragen, die in Straßen oder Parks als Abfälle eingesammelt werden. Für die Verwaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds inklusive der Auszahlung an Anspruchsberechtigte – wie beispielsweise Kommunen, die Reinigungsleistungen erbringen – richtete das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID ein. Nachdem die Plattform zunächst nur für die Registrierung inländischer Hersteller bereitstand, können sich dort seit dem 1. August 2024 auch Anspruchsberechtigte sowie ausländische Hersteller registrieren. Weitere Informationen unter Pressemitteilung bezüglich des Releases von DIVID zum 01.08.2024

 

Quelle: Umweltbundesamt

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