Referentenentwurf zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes veröffentlicht

Zentrale Elemente der Anpassung sind die notwendige Umsetzung der geänderten Abfallrahmenrichtlinie, einzelne Regelungen der Einweg-Kunststoff-Richtlinie sowie die Weiterentwicklung des Kreislaufwirtschaftsrechts.

Wichtiger Aspekt der umzusetzenden Abfallrahmenrichtlinie ist die Erhöhung und die Fortschreibung der Quoten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie das Recycling bestimmter Abfallströme. Diese Quoten gilt es innerhalb bestimmter Fristen zu erfüllen, wobei die Erfüllung der Quote für Siedlungsabfälle durch Änderungen des Berechnungsverfahrens anspruchsvoller geworden ist. Ein anderer wichtiger Punkt ist die Ausweitung der Produktverantwortung, die unter anderem auf eine verursachergerechte Beteiligung an Kosten für die Reinigung der Umwelt sowie einem verstärkten Einsatz von Rezyklaten beinhalten soll. Weiter soll die Produktverantwortung durch eine Obhutspflicht der Verantwortlichen für die von ihnen hergestellten und vertriebenen Erzeugnisse erweitert werden.

Viele Regelungen sollen erst in nachfolgenden Rechtsverordnungen festgeschrieben werden.

Quelle: DIHK

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