Referentenentwurf zum ElektroG

Das Bundesumweltministerium hat einen Entwurf zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sowie einen Entwurf zur Änderung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV) veröffentlicht.

Das ElektroG regelt die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG), die im Regelfall geordnet und umweltverträglich zu erfolgen hat. Der Entwurf sieht nun eine Fortentwicklung und Verbesserung der gesetzlichen Vorgaben vor. Das Gesetz soll am 01.01.2022 in Kraft treten.

Das ElektroG dient ebenso der Umsetzung der europarechtlichen WEE-RL (2012/19/EU). Diese Richtlinie setzt ab 2019 eine Mindestsammelquote von 65 % gemessen an den durchschnittlich in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten voraus. Deutschland liegt mit einer Sammelquote von 43,1 % (2018) deutlich unter der vorgegeben Zielmarke. Es gilt daher, die Quantität und Qualität der Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu verbessern. Daneben sieht der Entwurf folgende Änderungen vor:

  • Erweiterung des Sammel- und Rücknahmenetzes für Verbraucher. Dem Lebensmitteleinzelhandel soll hier eine besondere Bedeutung zukommen.
  • Steigerung der deutschlandweiten Sammelquote
  • Vorbereitung zur Wiederverwendung stärken
  • Anpassung des Zertifizierungswesens für Erstbehandlungsanlagen

Vollzug bei Drittland-Trittbrettfahrern verbessern.

Quelle: DIHK, Berlin

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