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REACH und Brexit: Unternehmen sollten weiter Vorbereitung betreiben

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) rät betroffenen Unternehmen in einer Mitteilung ausdrücklich, sich im Hinblick auf die Europäische Chemikalienverordnung (REACH) und entsprechende Stoffregistrierungen weiter auf die Folgen eines möglichen Brexit vorzubereiten. Darüber hinaus bietet die ECHA am 21. und 22. Mai 2019 eine Konferenz zur weiteren Umsetzung und Handhabung der REACH-Verordnung an.

Im Hinblick auf die Brexit-Vorbereitungen weist die ECHA ebenfalls erneut auf die dann zur Anwendung kommende Europäische PIC-Verordnung für den Import und Export bestimmter gefährlicher Chemikalien hin.

Bei der geplanten Konferenz der ECHA in Helsinki zum sicheren Umgang mit Chemikalien und aktuellen Entwicklungen im Rahmen der REACH-Verordnung ist nach Angaben der ECHA auch eine Online-Teilnahme möglich. Inhaltliche Fragen können dabei entsprechend übermittelt werden. Die Konferenz wird in englischer Sprache stattfinden und richtet sich u.a. an Unternehmen wie an Wirtschaftsvertreter.

Die Mitteilung der ECHA zum Brexit mit weiteren Informationen und Hilfestellungen für betroffene Unternehmen finden Sie in englischer Sprache hier.

Die Mitteilung der ECHA zur Konferenz mit Anmeldemöglichkeit und Programmbeschreibung finden Sie in englischer Sprache hier.

Quelle: DIHK

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