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Mögliche Beschränkung von Titandioxid: Entscheidung erneut verschoben

In der letzten Sitzung des sogenannten REACH-Regelungsausschusses Mitte April 2019 ist es erneut zu keiner Entscheidung über eine mögliche Einstufung von Titandioxid im Rahmen der CLP-Verordnung ((EG)1272/2008) gekommen. Eine weitere Entwicklung ist erst für den Herbst 2019 zu erwarten – potenziell im Rahmen eines „Delegierten Rechtsaktes“. Zuletzt hatte der REACH-Regelungsausschuss in seiner außerplanmäßigen Sitzung am 7. März 2019 keine Einigung in der Frage erzielen können, ob Titandioxid im Rahmen der CLP-Verordnung als Krebsverdachtsstoff eingestuft werden soll. Zuvor war die Entscheidung bereits für die letzte Sitzung des Ausschusses im Februar 2019 vorgesehen. Eine inhaltliche Tendenz des Verfahrens lässt sich aus Sicht des DIHK derzeit weiterhin nicht erkennen.

Quelle: DIHK

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