Die Hilfestellungen der ECHA betreffen den Fall, dass es nach Ablauf des 29. März 2019 zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU kommt. Sie umfassen etwa ein erweitertes “Q&A“ sowie konkrete Handlungsanleitungen für Unternehmen, um für den EU-27-Markt weiter auf Stoffregistrierungen von Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich zurückgreifen zu können.
Dazu plant die ECHA nach eigenen Angaben, u.U. ein Sonderkapitel (“Brexit-Window“) in REACH-IT vom 12. bis 29. März 2019 für Unternehmen einzurichten.
Auch nachgeschaltete Anwender sollten dementsprechend ihre Lieferketten auf REACH-Registrierungen überprüfen, die über ein Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich erfolgt sind.
Daneben weist die ECHA darauf hin, dass die Ausfuhr von Stoffen aus dem EU-27-Markt in das Vereinigte Königreich nach dem Brexit ebenfalls besondere Vorbereitung erfordert.
Die Mitteilung der ECHA und weiterführende Informationen in englischer Sprache finden Sie hier.
Quelle: DIHK, Berlin