REACH und Brexit: Aktuelle Hinweise

Die Regierung Großbritanniens sowie die ECHA halten im Zuge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU aktuelle Verfahrenshinweise zur Chemikalienpolitik für Unternehmen bereit.

  • Die ECHA rät Unternehmen mit Sitz in Großbritannien weiter, Registrierungen vor dem Ende der Übergangsfrist an “EU-Unternehmen“ zu übertragen. Einen Fragen-Antwort-Katalog, aktuelle Verfahrenshinweise und ein Informationsvideo für Unternehmen finden Sie auf der Website der ECHA hier.
  • Die britische Regierung hat zum 1. September aktuelle Informationen für Unternehmen mit Sitz in Großbritannien zusammengestellt, wie diese die europäischen Regularien / REACH bei der Verwendung, der Herstellung, dem Verkauf oder Import von Chemikalien in die EU ab Januar 2021 einhalten können. Diese Informationszusammenstellung finden Sie hier.

Quelle: DIHK, Berlin

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