Die Informationsanforderungen beziehen sich auf den Hersteller (“non-EU manufacturer“) und sind laut ECHA bis zum 14. Oktober 2022 (Aufforderung ab dem 26. April 2022) zu erfüllen.
Die Mitteilung der ECHA mit Genauerem zu den Anforderungen sowie einem neuen Leitfaden der ECHA finden Sie hier.
Quelle: DIHK, Berlin