Weiter weist die ECHA darauf hin, dass für die Ausfuhr der meisten der 22 zusätzlichen Stoffe (Annex I) darüber hinaus eine vorherige ausdrückliche Zustimmung aus dem beabsichtigten Importland nötig ist. Dies gilt laut ECHA im Zuge der Neuerung auch für fünf weitere Stoffe, für welche bislang nur die Notifizierungspflicht galt.
Die PIC-Verordnung trifft Vorgaben für Unternehmen zur beabsichtigten Ein- und Ausfuhr bestimmter Chemikalien in die bzw. aus der EU.
Die Mitteilung der ECHA mit weiteren Informationen finden Sie hier.
Die Veröffentlichung der Neuerung im Amtsblatt der EU vom 20. April 2022 finden Sie hier.
Quelle: DIHK, Berlin