Am 28. April 2020 ist die Durchführungsverordnung (EU) 2020/507 der EU-Kommission zur Änderung des Prozentsatzes der für die Prüfung der Erfüllung der Anforderungen auszuwählenden Registrierungsdossiers im Rahmen der REACH-Verordnung in Kraft getreten.
Wichtigste Änderung durch die Verordnung ist die Steigerung der hinsichtlich der REACH-Anforderungen zu prüfenden Registrierungsdossiers durch die ECHA auf mindestens 20 Prozent (bisher 5 Prozent) der pro Jahr eingereichten Dossiers.
Im Mengenband ab 100 Tonnen und mehr wählt die ECHA dazu bis zum 31. Dezember 2023 einen entsprechenden Prozentsatz von Dossiers aus. Für das Mengenband von weniger als 100 Tonnen wählt die ECHA bis zum 31. Dezember 2027 einen entsprechenden Prozentsatz von Dossiers aus (siehe Artikel 41 der Verordnung).
Die Durchführungsverordnung finden Sie im Amtsblatt der EU hier.
Quelle: DIHK