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REACH: Neue Stoffe auf der Kandidatenliste

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat im Rahmen der REACH-Verordnung vier weitere Stoffe als SVHCs eingestuft (Aufnahme als besonders besorgniserregende Stoffe in die so genannte Kandidatenliste).

Neben PFBS und seinen Salzen (Verwendung etwa zur Beschichtung zum Fleckenschutz bei Textilien, ferner als Flammschutzmittel oder in der Metallbeschichtung) sind auch zwei Stoffe betroffen, die in der Polymerproduktion zum Einsatz kommen. Damit umfasst die REACH-Kandidatenliste nun 205 Stoffe.

Die REACH-Kandidatenliste führt hinsichtlich menschlicher Gesundheit oder Umwelt besonders besorgniserregende Stoffe auf. Die Aufnahme eines Stoffes führt zu rechtlichen Verpflichtungen für betroffene Unternehmen. Für Erzeugnisse mit mehr als 0,1 Gewichtsprozent dieser SVHC-Stoffe gelten etwa die Informationspflichten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung.

Die Mitteilung der ECHA finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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