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Warnung vor Zahlungsaufforderung „Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“

Viele Unternehmen aus dem Bezirk der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld haben in den letzten Tagen E-Mails vom „Transparenzregister e.V., Plauen“ bekommen mit der Aufforderung, sich binnen 10 Tagen ins Transparenzregister einzutragen. Für den Fall der Nichteintragung wird mit Konsequenzen gedroht („Bußgeld-Strafen“).
Die Tatsache, dass der Versender der E-Mails für die Eintragung Kosten erhebt, geht aus der E-Mail selbst nicht hervor.
Erst bei Aufruf der Webseite und Klicken eines beliebigen Buttons „Jetzt eintragen“ sieht man kleingedruckt, dass für die Eintragung Kosten von 49,- € erhoben werden.
Tatsächlich mag im Einzelfall eine Eintragungspflicht bestehen, diese allerdings nicht über den Versender der Spam-Mails.
Die IHK Ostwestfalen warnt deshalb ausdrücklich davor, sich auf derart täuschende Angebote einzulassen.
Der deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) ist bereits informiert und hat eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen den Betreiber der Seite ausgesprochen.

Foto: carballo/stock.adobe.com

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