REACH: Erweiterte Regelung für Nanomaterialien

Im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH kommt es ab dem 1. Januar 2020 zur Anwendung spezifischer Anforderungen und Klarstellungen für die Registrierung sogenannter Nanoformen von Stoffen. Bei Nanomaterialien handelt es sich um chemische Substanzen in bestimmter Form. Manche Stoffe bestehen dabei ausschließlich in Nanoform. Hintergrund der spezifischen Anforderungen für Nanomaterialien in der EU ist die zuvor erfolgte Revision verschiedener Anhänge der REACH-Verordnung (Annex I, III und VI-XII). Die damit verbundenen Anforderungen für Registranten betreffen etwa die Identifikation von Stoffen in Nanoform im Zuge der Registrierung sowie die Erfassung und Weiterleitung spezifischer Informationen.

Die Klarstellungen und Regelungen sind ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend für alle Nanomaterialien anzuwenden und gelten sowohl für neue als auch für bereits bestehende Registrierungen.

Weitere Informationen der EU-Kommission finden Sie in englischer Sprache hier.

Die Mitteilung des Umweltbundesamtes finden Sie hier.

Quelle: DIHT, Berlin

Weitere Themen

Aus- und Weiterbildung

Digitale Recruiting Days – Anmeldeschluss 17. Juni

Bei den Recruiting Days vom 24. – 26. Juni 2025 haben wieder alle IHK-Unternehmen die Möglichkeit in einem virtuellen Speed-Dating-Format Fachkräfte aus dem Pool des Pilotprojekts Hand in Hand for International Talents von DIHK Service GmbH und Bundesagentur für Arbeit kennenzulernen.

weiterlesen