Die EU-Kommission hat einen Verordnungsentwurf präsentiert, mit welchem die Anforderungen zur Erstellung des Sicherheitsdatenblatts im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH angepasst werden sollen. Der diesbezügliche Vorschlag der EU-Kommission betrifft verschiedene nötige Anpassungen, u. a. im Hinblick auf neue Anforderungen bei Nanomaterialien. Auch sind Giftinformationen im Rahmen der CLP-Verordnung betroffen – nach Mitteilung der ECHA soll der Entwurf Einzelaspekte im Zusammenhang mit den von Giftnotrufzentralen übermittelten Informationen verdeutlichen.
Sicherheitsdatenblätter nach Maßgabe der REACH-Verordnung umfassen diverse Anweisungen und Informationen über betroffene Chemikalien, etwa über deren Risiken, Eigenschaften oder richtige Handhabung.
Mögliche Fristverschiebung bei Harmonisierten Giftinformationsmitteilungen
Darüber hinaus rückt eine einjährige Verschiebung der ersten Anwendungsfrist des Anhangs VIII der CLP-Verordnung (sogenannte Harmonisierte Giftinformationen) für Gemische zur Verwendung durch Verbraucher auf den 1. Januar 2021 näher. Im Rahmen der letzten -Sitzung der European Commission Working Group on the Practical Preparations for REACH (CARACAL) fand diese offenbar Unterstützung. Eine entsprechende Verordnung ist somit im weiteren Jahresverlauf zu erwarten. Hierzu teilt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit, man mache Fortschritte bei der Lösung mancher Bedenken, die von Beteiligten hinsichtlich der Handhabbarkeit der Informations- /Mitteilungserfordernisse vorgetragen wurden. Eine weitere inhaltliche Änderung des Annex VIII der CLP-Verordnung könnte somit im kommenden Jahr erfolgen.
Weiter Unklarheit bezüglich möglicher Einstufung von Titandioxid
Zu einer möglichen Einstufung von Titandioxid (über Delegierten Rechtsakt – neues Verfahren im Rahmen der CLP-Verordnung) herrscht weiter keine abschließende Klarheit. In der Sitzung der CARACAL sprachen sich offenbar u. a. zahlreiche Mitgliedsstaatenvertreter aus der EU gegen die Einstufung von Titandioxid im Rahmen der 14. ATP aus. Dennoch hält die EU-Kommission offenbar an ihrem Ziel fest und verfährt entsprechend weiter. Da eine Entscheidung per Delegiertem Rechtsakt erfolgt (sogenannte “Lissabonisierung“ des Verfahrens), kann die EU-Kommission letztlich auch ohne Befürwortung der EU-Mitgliedsstaaten zu einer Entscheidung finden (allerdings mögliches Veto im Rat). Die weitere zeitliche und inhaltliche Entwicklung kann aus Sicht des DIHK weiterhin nur schwer prognostiziert werden.
Quelle: DIHT, Berlin