Im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH evaluiert die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Beschränkung von Blei und dessen Verbindungen (Beschränkung Nr. 63 in Annex XVII). In einer bezüglichen Konsultation nimmt die ECHA bis zum 19. September 2019 Hinweise und technische Informationen entgegen. Bezugspunkt der Evaluierung sind vor allem bisherige Ausnahmen.

Konkret bezieht sich die Konsultation etwa auf die Verwendungsmenge und – Häufigkeit von Blei in Artikeln wie Schlüsseln, Schlössern, Musikinstrumenten, religionsbezogenen Artikeln oder bestimmten Batterien. Auch will die ECHA weitere technische Informationen zur Funktion von Blei und möglichen Stoffalternativen für Blei und dessen Verbindungen gewinnen. Ebenso umfasst die Konsultation mögliche sozio-ökonomische Konsequenzen einer möglichen erweiterten Beschränkung von Blei im Hinblick auf die benannten Artikel.

Betroffene Unternehmen und IHKs können sich bis zum 19. September 2019 an der Konsultation der ECHA beteiligen.

Die Konsultation der ECHA finden Sie hier.

Leitlinien der ECHA zum Anwendungsbereich der Beschränkung von Blei unter REACH (Beschränkung Nr. 63, Absätze 7 – 10 – Deutsche Arbeitsübersetzung des REACH-CLP-Biozid Helpdesks) finden Sie hier.

Quelle: DIHK