REACH: Anforderungen für Nanomaterialien in Kraft getreten

Am 01. Januar 2020 sind im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung REACH neue Anforderungen für so genannte Nanomaterialien in Kraft getreten. Dazu hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA neue Leitlinien als Hilfestellung für betroffene Unternehmen veröffentlicht.

Die ECHA weist darauf hin, dass betroffene Unternehmen ab dem 01. Januar 2020 im Rahmen der REACH-Verordnung zusätzliche Informationen hinsichtlich so genannter Nanomaterialien zur Verfügung stellen müssen. Diese Anforderungen gelten für die Herstellung oder den EU-Import von Nanoformen von Stoffen,  welche der Registrierungspflicht im Rahmen von REACH unterliegen. Maßgeblich für die Bestimmung von Nanoformen sind laut Mitteilung der ECHA entsprechende Definitionsempfehlungen der EU-Kommission.

Die Mitteilung der ECHA finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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