Die ECHA weist darauf hin, dass betroffene Unternehmen ab dem 01. Januar 2020 im Rahmen der REACH-Verordnung zusätzliche Informationen hinsichtlich so genannter Nanomaterialien zur Verfügung stellen müssen. Diese Anforderungen gelten für die Herstellung oder den EU-Import von Nanoformen von Stoffen, welche der Registrierungspflicht im Rahmen von REACH unterliegen. Maßgeblich für die Bestimmung von Nanoformen sind laut Mitteilung der ECHA entsprechende Definitionsempfehlungen der EU-Kommission.
Die Mitteilung der ECHA finden Sie hier.
Quelle: DIHK