Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

REACH: Anforderungen für Nanomaterialien in Kraft getreten

Am 01. Januar 2020 sind im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung REACH neue Anforderungen für so genannte Nanomaterialien in Kraft getreten. Dazu hat die Europäische Chemikalienagentur ECHA neue Leitlinien als Hilfestellung für betroffene Unternehmen veröffentlicht.

Die ECHA weist darauf hin, dass betroffene Unternehmen ab dem 01. Januar 2020 im Rahmen der REACH-Verordnung zusätzliche Informationen hinsichtlich so genannter Nanomaterialien zur Verfügung stellen müssen. Diese Anforderungen gelten für die Herstellung oder den EU-Import von Nanoformen von Stoffen,  welche der Registrierungspflicht im Rahmen von REACH unterliegen. Maßgeblich für die Bestimmung von Nanoformen sind laut Mitteilung der ECHA entsprechende Definitionsempfehlungen der EU-Kommission.

Die Mitteilung der ECHA finden Sie hier.

Quelle: DIHK

Weitere Themen

Umwelt & Energie

CLP-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die jüngst verabschiedete Änderung der CLP-Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach Verkündung, am 10. Dezember, offiziell in Kraft. Die Verordnung enthält jedoch zahlreiche Übergangsbestimmungen bis 2026 bzw. 2027.

weiterlesen
Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

weiterlesen