Bei den Verhandlungen des Rates und des Europäischen Parlaments kam es am 13.12.2022 zu einer vorläufigen, bedingten Einigung über den Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM). Der CBAM soll parallel zum EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) bestehen und einen CO2-Zoll für importierte Waren widerspiegeln. Zudem soll es die bisherigen EU-Mechanismen zur Verhinderung von Carbon Leakage, insbesondere die kostenlose Zuteilung von ETS-Zertifikaten, ersetzen.
Erfasst werden sollen vor allem Produkte aus kohlenstoffintensiven Sektoren. Dazu zählen: Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Elektrizität und Wasserstoff. Auch die indirekten Emissionen werden in die Verordnung einbezogen.
Ab Oktober 2023 soll CBAM in Kraft treten. Zu Beginn sehen vereinfachte Regeln des CBAM eine Meldepflicht vor. Diese Regeln sollen schrittweise verschärft werden. Parallel dazu, soll die Zuteilung der kostenlosen Emissionszertifikate für die betroffenen Sektoren abgeschafft werden. Das genaue Verfahren muss jedoch noch in den Verhandlungen über das EU-Emissionshandelssystem vereinbart werden, welche Ende der Woche stattfinden sollen. Weitere Arbeiten sind auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Verhinderung von Carbon Leakage bei Exporten erforderlich. Zudem muss das System mit dem WTO-Recht kompatibel sein.
Die Verwaltungsaufgaben des CBAM soll hauptsächlich die Europäische Kommission tragen. Die Einigung muss noch von den Botschaftern der EU-Mitgliedstaaten und vom Europäischen Parlament bestätigt und von beiden Institutionen angenommen werden, bevor sie endgültig ist.
Quelle: DIHK