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Ökodesign: Neue Anforderungen für Schweißgeräte, Netzteile und Elektromotoren

Am 14. November 2019 sind die neuen Verordnungen (EU)2019/1781, (EU)2019/1782 und (EU)2019/1784 in Kraft getreten, welche neue Anforderungen im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) u. a. für die Vermarktung elektrischer Schweißgeräte sowie für externe Netzteile umfassen. Die meisten Anforderungen gelten jedoch erst zeitversetzt.

  • Die EU-Verordnung (EU) 2019/1784 bestimmt Ökodesign-Anforderungen für netzbetriebene Schweißgeräte.  Diese betreffen u. a. die Energieeffizienz und Produktinformationsanforderungen. Die Verordnung gilt ab Januar 2021.
  • Die Verordnung (EU)2019/1782 bestimmt Ökodesign-Vorgaben für die Vermarktung externer Netzteile (u. a. auch bestimmte Batterieladegeräte und Dockingstationen). Die Verordnung gilt ab April 2020.
  • Die Verordnung (EU) 2019/1781 bestimmt Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren und Drehzahlregelungen. Die Verordnung gilt ab dem Juli 2021 (Artikel 7 Abs.1 und Artikel 11 ab dem 14. November 2019).

Quelle: DIHK, Berlin

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