Ökodesign: Neue Anforderungen für Schweißgeräte, Netzteile und Elektromotoren

Am 14. November 2019 sind die neuen Verordnungen (EU)2019/1781, (EU)2019/1782 und (EU)2019/1784 in Kraft getreten, welche neue Anforderungen im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) u. a. für die Vermarktung elektrischer Schweißgeräte sowie für externe Netzteile umfassen. Die meisten Anforderungen gelten jedoch erst zeitversetzt.

  • Die EU-Verordnung (EU) 2019/1784 bestimmt Ökodesign-Anforderungen für netzbetriebene Schweißgeräte.  Diese betreffen u. a. die Energieeffizienz und Produktinformationsanforderungen. Die Verordnung gilt ab Januar 2021.
  • Die Verordnung (EU)2019/1782 bestimmt Ökodesign-Vorgaben für die Vermarktung externer Netzteile (u. a. auch bestimmte Batterieladegeräte und Dockingstationen). Die Verordnung gilt ab April 2020.
  • Die Verordnung (EU) 2019/1781 bestimmt Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren und Drehzahlregelungen. Die Verordnung gilt ab dem Juli 2021 (Artikel 7 Abs.1 und Artikel 11 ab dem 14. November 2019).

Quelle: DIHK, Berlin

Weitere Themen

Die EU hat ein einen Aktionsplan für die chemische Industrie vorgestellt. Ziel des Maßnahmenpakets ist es, Herausforderungen zu bewältigen.
International

EU: Vereinfachungen für Unternehmen der Chemieindustrie

Am 8. Juli stellte die EU-Kommission ein Chemikalienpaket, basierend aus einem Aktionsplan für die chemische Industrie und einem Chemieomnibus, vor. Ziel des Maßnahmenpakets für den Chemiesektor ist es, zentrale Herausforderungen zu bewältigen. Dazu gehören insbesondere hohe bürokratische Kosten, unfaire globale Wettbewerbsbedingungen und eine schwache Nachfrage.

weiterlesen