Die Verordnung enthält Ökodesign-Anforderungen für externe Netzteile mit Leistung von höchstens 250 W zur Verwendung mit elektrischen Haushalts- und Bürogeräten. Auch bestimmte Batterieladegeräte und Dockingstationen sind betroffen, manche sind wiederum ausgenommen.
Ausnahmen:
- Spannungswandler
- Unterbrechungsfreie Stromversorgung
- Bestimmte Batterieladegeräte
- Konverter für Lampen
- Externe Stromversorgungsgeräte für Medizinprodukte
- Aktive Power-over-Ethernet-Injektoren (Stromversorgung über Ethernet Kabel)
- Dockingstationen für autonome Geräte.
Die Vorschriften gelten sowohl für Effizienz im Betrieb (angeschlossen an Steckdose und Endgerät) als auch für die Leistungsaufnahme bei Nullast (nur an Steckdose angeschlossen).
Die Verordnung finden Sie hier.
Quelle: DIHK, Berlin