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Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes verabschiedet

Nach dem Beschluss des Bundestages am 24. Juni hat auch der Bundesrat am 25. Juni der Änderung des deutschen Klimaschutzgesetzes zugestimmt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren zur Anhebung des Treibhausgasreduktionszieles bis 2030 auf 60 Prozent gegenüber 1990 und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 abgeschlossen.

Mit dem Änderungsgesetz erfolgt eine Anhebung der Klimaschutzziele. Das Reduktionsziel bis 2030 wird von bislang 55 auf 65 Prozent gegenüber 1990 angehoben. Bis 2040 sollen die CO2-Emissionen um 88 Prozent fallen. Treibhausgasneutralität soll bis 2045 und damit fünf Jahre früher als bislang vorgesehen erreicht werden. Nach 2050 soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken binden als es ausstößt. An die höheren Ziele angepasst wurden auch die jährlichen Zwischenziele für die einzelnen Sektoren bis 2030. Für die Zeit nach 2030 wurde die Jahresziele genauer als bislang spezifiziert, wie es das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber mit Beschluss vom 24. März 2021 mit einer Frist zur Umsetzung bis zum 31. Dezember 2022 vorgegeben hatte. Zur Bindung unvermeidbarer Restemissionen wir im Gesetz der Beitrag natürlicher Ökosysteme wie Wälder und Moore betont.

Mit der Gesetzänderung erfolgt auch eine Umsetzung der neuen Klimaziele der EU (EU Green Deal). Die neuen europäischen Klimaziele sind noch nicht formal beschlossen, aber es besteht bereits eine Einigung zwischen Rat und Europäischen Parlament. Es besteht allerdings noch gar keine Einigung darüber, wie das neue europäische Klimaschutzziel für 2030 von minus 55 Prozent auf die Mitgliedstaaten verteilt wird (Lastenteilung). Hier greift der deutsche Gesetzgeber den europäischen Verhandlungen voraus.

Gegenüber der Fassung des Bundeskabinetts hat der Bundestag nur geringfügige Änderungen vorgenommen. Dabei wird klargestellt, dass bei der Evaluierung des Gesetzes auch Auswirkungen auf die Beschäftigungsentwicklung, die Wirtschaftsstruktur, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse auch im ländlichen Raum sowie die Effizienz des Einsatzes von natürlichen Ressourcen abgeschätzt werden. Zudem wurde beschlossen, dass im Jahr 2024 und dann alle zwei Jahre der jährliche Klimaschutzbericht auch eine Darstellung zum Stand und zur weiteren Entwicklung der CO2-Bepreisung in der EU, international und deren Auswirkungen auf die einzelnen Sektoren enthalten soll.

Die Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetz in der Fassung des Bundeskabinetts vom 12. Mai 2021 finden Sie hier. Die vom Bundestag dazu vorgenommenen Änderungen hier.

Quelle: DIHK

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