Laut BAFA ist die Durchführung von Energieaudits in vielen Fällen wieder möglich und zumutbar. Idealerweise sollen aufgrund der Corona-Krise verfristete Energieaudits bis zum 28. Februar 2021 nachgeholt werden.

Das BAFA meldet hierzu:

„Bis zum 28. Februar 2021 wird das BAFA für nicht fristgerecht durchgeführte Energieaudits davon ausgehen, dass die Verfristung der Corona-Krise geschuldet ist. Dennoch sollten Sie das fällige Energieaudit, nebst Onlinemeldung, nachholen. Idealerweise haben Sie entsprechend bis zu diesem Zeitpunkt das Energieaudit abgeschlossen, damit das BAFA diesen Umstand bei einer Prüfung berücksichtigen kann.“

Weiterhin wird empfohlen etwaige Gründe für Verspätungen (z. B. wegen Corona-Krise kein Betretungsrecht durch Externe) in den Unterlagen festzuhalten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: DIHK