Hinweis: Alle Unternehmen,die direkt an das Höchst- oder Hochspannungsnetz beim Strom bzw. an das Fernleitungsnetz beim Gas angeschlossen sind, unterliegen der Registrierungspflicht nach der Markstammdatenregisterverordnung. Bisher sind beim Stromverbrauch erst 14 Einheiten registriert. Hier dürften daher noch viele Betriebe fehlen. Betriebe, die sich nicht bis zum 31.01.2021 registrieren, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet wird.
Quelle: DIHK