Markstammdatenregister: Betreiberwechsel nun möglich, Meldepflicht Verbrauchseinrichtungen

Bisher konnte der Betreiberwechsel von Stromerzeugungsanlagen nicht im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Aufgrund der noch bis zum 31. Januar 2021 laufenden Übergangsphase war dies in den meisten Fällen auch noch kein Problem. Seit kurzem können Betreiberwechsel nun registriert werden. Das Merkblatt des DIHK zum Marktstammdatenregister ist weiterhin aktuell.

Hinweis: Alle Unternehmen,die direkt an das Höchst- oder Hochspannungsnetz beim Strom bzw. an das Fernleitungsnetz beim Gas angeschlossen sind, unterliegen der Registrierungspflicht nach der Markstammdatenregisterverordnung. Bisher sind beim Stromverbrauch erst 14 Einheiten registriert. Hier dürften daher noch viele Betriebe fehlen. Betriebe, die sich nicht bis zum 31.01.2021 registrieren, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet wird.

Quelle: DIHK

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