Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz veröffentlicht

Die Mantelverordnung ist am 16. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt erschienen. Sie tritt am 1. August 2023 in Kraft. Dann werden erstmals bundeseinheitliche Regeln für die Herstellung und den Einbau mineralischer Abfälle gelten. Aufgrund der Öffnungsklausel in der Bodenschutzverordnung können Länder jedoch abweichende Anforderungen an die Verfüllung festlegen.

Das Verordnungspaket kann beim Bundesanzeiger abgerufen werden: Link.

Quelle: DIHK

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