§19 StromNEV-Umlage
- Die Umlage steigt von 0,358 auf 0,432 Cent/kWh. Stromverbräuche über 1.000.000 kWh werden mit 0,05 Cent belastet. Stromkostenintensive Betriebe bezahlen 0,025 Cent/kWh.
- Der Umlagebetrag beläuft sich auf rund 1,2 Mrd. Euro.
- 300 Mio. Euro entfallen auf die sog. Atypik, 875 Mio. auf die sog. Bandlast.
KWK-Umlage
- Die KWK-Umlage steigt von 0,226 auf 0,254 Cent/kWh. Nur Unternehmen in der Besonderen Ausgleichsregel des EEG bekommen einen reduzierten Satz.
- Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen mit einer vergütungsfähigen KWK-Stromerzeugung von 28,7 TWh, die 2021 rund 1 Mrd. Euro erhält.
- Die Förderung von Wärmenetzen und Speichern wird mit 110 Mio. veranschlagt.
- Auf die Stromkunden werden 911 Mio. Euro gewälzt, da aus 2019 ein Überschuss von 194 Mio. Euro besteht. Die Kernumlage hätte ohne diesen Überschuss bei 0,308 Cent gelegen.
Abschaltbare-Lasten-Umlage
- Die Umlage steigt von 0,007 auf 0,009 Cent/kWh. Anders als bei anderen Umlagen ist der Satz für alle gleich.
- Insgesamt werden 41,6 Mio. Euro auf die Stromverbraucher gewälzt.
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Quelle: DIHK