Kreislaufwirtschaft/Ökodesign/EU-Verordnung

Die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission haben sich auf neue Ökodesign-Regeln für Smartphones, Tablets und Schnurlostelefone geeinigt.

Zum ersten Mal müssen die Hersteller dieser Produkte nun sieben Jahre lang bestimmte Ersatzteile und Reparaturinformationen bereitstellen und fünf Jahre lang Software-Updates garantieren. Außerdem müssen die Hersteller das Produkt künftig so gestalten, dass die Komponenten leicht ausgetauscht werden können. Massenprodukte wie Smartphones und Tablets werden dadurch leichter zu reparieren sein und somit eine längere Lebensdauer haben.

Nach Angaben der Europäischen Kommission wird die neue Ökodesign-Verordnung zusammen mit der künftigen Energielabel-Verordnung den Primärenergieverbrauch der betroffenen Produkte bis 2030 EU-weit um 13,9 TWh senken. Nach der Verabschiedung durch die Europäische Kommission werden die neuen Anforderungen im nächsten Jahr in Kraft treten und nach einer Übergangszeit von 21 Monaten für alle in der EU verkauften Geräte gelten.

Das Bundesumweltministerium hat zum Thema FAQs veröffentlicht (hier abrufbar).

Quelle: DIHK, Berlin

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