Bundestag und Bundesrat haben noch im Dezember den im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss zum steuerlichen Teil des Klimapaketes bestätigt. Der Weg ist damit frei für die steuerlichen für die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung, die höhere Pendlerpauschale und die Absenkung der Umsatzsteuer auf Bahntickets. Die vereinbarten Änderungen bei der CO2-Bepreisung müssen im kommenden Jahr noch im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) umgesetzt werden.
Der Vermittlungsausschuss hat sich im Einzelnen auf folgende Punkte geeinigt:
- Die CO2-Bepreisung startet mit höheren Werten (Euro je Tonne CO2):
Jahr
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Alt
|
Neu
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Jahr
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Alt
|
Neu
|
2021 | 10 | 25 |
2022 | 20 | 30 |
2023 | 25 | 35 |
2024 | 30 | 45 |
2025 | 35 | 55 |
2026 | 35-55 | 55-65 |
- Senkung der Strompreise: Die zusätzlichen Einnahmen sollen vollständig in die Senkung der EEG-Umlage fließen. 2021 sind das ca. 5,4 Mrd. Euro. Überschlägig wird die EEG-Umlage damit um rund 1,7 Ct. (netto) sinken. Unklar ist, ob die bisher vereinbarten 0,25 Cent weitergelten. Ab 2024 werden die Einnahmen dann auch zur Finanzierung der erhöhten Fernpendlerpauschale verwendet.
- Bei der energetischen Gebäudesanierung sollen auch die Kosten für Energieberater als Aufwendung gelten.
- Die Pendlerpauschale wird für Fernpendler ab dem 21. Kilometer ab 2024 nochmals um 3 Cent auf 38 Cent je Kilometer aufgestockt. Von 2021 bis 2023 gelten 35 Cent.
- Die Mindereinnahmen der Länder aus dem Paket werden 2021 bis 2024 kompensiert über Umsatzsteuerfestbeträge (1,5 Mrd. Euro). Ob danach noch eine Kompensation notwendig ist, wird rechtzeitig überprüft. Darüber hinaus wird der Bund den Ländern ihre Steuerausfälle aus der zusätzlichen Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2024 ausgleichen.
- Das Hebesatzrecht für Kommunen bei der Grundsteuer für Windkraftanlagen wird gestrichen. Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz sollen im ersten Quartal 2020 zwischen Bund und Ländern vereinbart werden.
- Die Umsatzsteuer für Bahntickets im Fernverkehr wird auf 7 Prozent reduziert.
Quelle: DIHK