Zu dem Thema Einwegkunststofffonds wird es via WebEX mehrere Infoveranstaltungen für verschiedene Zielgruppen geben.
Das Einwegkunststofffondsgesetz wurde am 15.05.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und sieht die Einrichtung und den Betrieb eines Einwegkunststofffonds am Umweltbundesamt vor. Dieser Fonds dient der Umsetzung der von Artikel 8 der Richtlinie 2019/904/EU über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt (Einwegkunststoffrichtlinie) und wird somit einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung des achtlosen Wegwerfens von Abfällen, dem sogenannten Littering sowie zu mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum leisten.
Wer wird mit dem Einwegkunststofffondsgesetz adressiert?
In den Einwegkunststofffonds zahlen betroffene Hersteller, welche bestimmte Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem Markt bereitstellen oder verkaufen, abhängig von Produktart und Masse, ein. Städte und Gemeinden sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts können ihre Sammlungs- oder Reinigungsmaßnahmen und andere erstattungsfähigen Leistungen an das Umweltbundesamt melden. Die eingezahlten Mittel werden dann anteilig an sie ausgeschüttet.
Zentral wird dabei die digitale Plattform DIVID sein, über die alle Registrierungen, Einzahlungen und Ausschüttungen abgewickelt werden. In den Infoveranstaltungen wird das UBA den bisherigen Arbeitsstand insbesondere von DIVID vorstellen. Es werden Pflichten, Maßnahmen und konkrete Anforderungen, die an betroffene Nutzende im Rahmen von Registrierungs- und Meldevorgängen gestellt werden, erläutert.
Es wird drei themenspezifische Infoveranstaltungen jeweils von 09:00 – 10:30 Uhr via WebEx geben:
Für die Zielgruppe inländische Herstellerinnen und Hersteller wird die Veranstaltung am Mittwoch, den 28.06.2023 stattfinden. Durch den nachstehenden Link gelangen Sie zur Veranstaltung: https://uba-meeting.webex.com/uba-meeting-de/j.php?MTID=mfc13313b69555bf7fc34228637b789d1
Für die Zielgruppe ausländische Herstelle und Herstellerinnen wird die Veranstaltung am Donnerstag, den 29.06.2023 stattfinden. Durch den nachstehenden Link gelangen Sie zur Veranstaltung: https://uba-meeting.webex.com/uba-meeting-de/j.php?MTID=mbeff5f4b5f987dacdcb1d915ccda1f53
Für die Zielgruppe Anspruchsberechtigte wird die Veranstaltung am 30.06.2023 stattfinden. Durch den nachstehenden Link gelangen Sie zur Veranstaltung: https://uba-meeting.webex.com/uba-meeting-de/j.php?MTID=m0d5f52f3a0039cee8eb4b6ffbedd7c02
Fragen können bereits vorab an ewkf@uba.de gesendet werden, sodass in den Veranstaltungen bereits gezielt drauf eingegangen werden kann.
Quelle: DIHK