Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat eine Übersicht zu den neuen Bestimmungen des VerpackG erstellt, die für Einwegkunststoffgetränkeflaschen und -dosen ab 1. Januar 2022 gelten. Danach unterfallen diese unabhängig von ihrer Getränkeart der Pfandpflicht. Dies zieht auch Änderungen bei der Registrierung sowie Systembeteiligungspflicht mit sich.
Das ausführliche Dokument der ZSVR finden Sie hier.
Quelle: DIHK