Informationen der ZSVR zur Ausweitung der Pfandpflicht

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat eine Übersicht zu den neuen Bestimmungen des VerpackG erstellt, die für Einwegkunststoffgetränkeflaschen und -dosen ab 1. Januar 2022 gelten. Danach unterfallen diese unabhängig von ihrer Getränkeart der Pfandpflicht. Dies zieht auch Änderungen bei der Registrierung sowie Systembeteiligungspflicht mit sich.

Das ausführliche Dokument der ZSVR finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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Ab dem 1. Juli 2025 gelten in Dänemark die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (ERP) für Verpackungen. Obwohl diese Regelung erst 2025 in Kraft tritt, müssen sich die verpflichteten Unternehmen bereits ab dem 1. April 2024 registrieren und Planmengen melden.
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Die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation PPWR) ist beschlossen und bringt bedeutende Änderungen für nahezu alle Branchen mit sich. Ab dem 12. August 2026 gelten verbindliche Vorschriften für die nachhaltige und zirkuläre Gestaltung von B2B und B2C Verpackungen. Doch welche konkreten Anpassungen sind erforderlich? Wo gibt es Unterschiede zum bisherigen Recht? Was wird noch an Konkretisierungen zu erwarten sein? Wie können Lösungen aussehen? 

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