Kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige und landwirtschaftliche Betriebe mit hohen Energiepreissteigerungen können ab dem 21. März 2023 eine Unterstützung im Landesprogramm „Härtefallhilfe KMU Energie“ beantragen. Die NRW.BANK übernimmt als Förderbank des Landes die Prüfung und Bewilligung der Anträge.
Der Antragsstart betrifft die erste Stufe des insgesamt mehrstufigen Hilfsprogramms.
In der ersten Stufe können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags für das Jahr 2022 stellen.
In der zweiten Stufe sollen die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse aufgestockt werden, wenn sich die Kosten 2023 vervierfacht haben und zudem die Energieintensität besonders hoch ist. In der dritten Stufe sollen Betriebe unterstützt werden, die Öl, Holzpellets oder andere nicht-leitungsgebundene Energieträger nutzen. Diese Hilfen werden noch näher ausgestaltet. Eine Antragstellung wird in den Stufen zwei und drei zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein.
Zur Feststellung besonderer Härten im Einzelfall hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Härtefallkommission eingerichtet, an der unter anderem die Industrie- und Handelskammern beteiligt sind.
Das Antragsportal der Härtefallhilfe KMU Energie finden Sie hier:
Härtefallhilfe KMU Energie – NRW.BANK (nrwbank.de)
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.wirtschaft.nrw/haertefallhilfe-kmu-energie
Quelle: Wirtschaftsministerium NRW