Dazu weist die BAuA einerseits auf die Website des Helpdesks hin, auf welcher Informationen zu den Allgemeinverfügungen und damit den Ausnahmezulassungen für Flächen- und Händedesinfektionsmittel zur Verfügung stehen:
https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/Home/Covid19/Covid19_dossier.html
Darüber hinaus beantwortet das Helpdesk-Team nach Angaben der BAuA auch Anfragen von Seiten der Unternehmen, die von diesen Ausnahmezulassungen Gebrauch machen wollen. Diese können den Helpdesk direkt über die E-Mail reach-clp-biozid@baua.bund.de erreichen bzw. über ein Kontaktformular:
https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/Services/Kontakt/Kontaktformular_node.html
Allerdings bittet die BAuA um Verständnis für teilweise möglicherweise verlängerte Beantwortungszeiten.
Quelle: DIHK, Berlin