Am 13. Januar haben deutsche Behörden in Zusammenarbeit mit Kollegen aus den Niederlanden, Dänemark, Norwegens und Schwedens einen Beschränkungsvorschlag für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Der Anwendungsbereich bezieht sich auf die OECD-Definition der gesamten Stoffgruppe von ca. 10.000 PFAS-Verbindungen und sieht ein generelles Verbot der Herstellung, des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) und der Verwendung von PFAS als solches, als Bestandteil anderer Stoffe, in Gemischen und in Erzeugnissen oberhalb einer bestimmten Konzentrationsgrenze vor. Zeitlich befristete Ausnahmeregelungen sind nur für wenige spezifische Verwendungen vorgemerkt.
Vom 22. März bis zum 25. September 2023 führt die ECHA eine öffentliche Konsultation zum Beschränkungsvorschlag durch. Es ist die Phase des Regulierungsprozesses, in der Unternehmen die Gelegenheit erhalten, Einfluss auf den finalen Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der EU zu nehmen. Denn die während der Konsultation eingereichten Informationen bilden die Grundlage für die Stellungnahmen der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA, die an die Europäische Kommission weitergeleitet und abschließend mit den EU-Mitgliedstaaten entschieden werden.
Daher empfehlen wir betroffenen Unternehmen sich jetzt zu engagieren. Reichen Sie, wenn möglich, weiterführende Informationen, wissenschaftliche und technische Daten oder sozioökonomische Analysen ein. Vor allem in Bezug auf die im Vorschlag fehlenden Verwendungen, als potenziell markierte Ausnahmeregelungen oder zusätzliche noch nicht vorgeschlagene Ausnahmen. Ihre Beteiligung an der Konsultation und die Bereitstellung von Daten ist entscheidend für die Unterstützung vorgeschlagener oder zusätzlicher Ausnahmeregelungen.
Zu den DIHK-Handlungsempfehlungen gelangen Sie hier. Diese sollen Unternehmen bei der Teilnahme an der Konsultation zum breiten Beschränkungsvorschlag von PFAS Hilfestellung geben.
Zur Konsultationen gelangen Sie über die Website des Beschränkungsvorschlags unter „Give Comments“. ECHA Website (europa.eu)
Quelle: DIHK