Green Claims-Richtlinie

Zu der Green-Claims Richtlinie finden aktuell noch Beratungen in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments statt. Dort geht es um die Konkretisierung für Umweltaussagen, also unter welchen Bedingungen diese getroffen werden können. Diese Aussagen sollen dabei nur noch mit wissenschaftlichen Nachweis und Zertifizierung gültig sein.

Stellungnahme des DIHK genau zu diesem Thema: 

„Der bisherige Vorschlag der Green Claims-Richtlinie mit der Pflicht für Unternehmen, jede nachhaltigkeitsbezogene Werbeaussage durch wissenschaftliche Gutachten zu belegen und diese Gutachten auch noch durch besondere Zertifizierer zertifizieren zu lassen, wird erhebliche Kosten für die betroffenen Unternehmen produzieren. Das wird dazu führen, dass insbesondere KMU sich das nicht mehr leisten können und von solchen Werbeaussagen abgeschnitten werden. Aber selbst für große Unternehmen entstehen Zweifel, ob dieser Aufwand sich lohnt, verbunden mit den unwägbaren Risiken sehr hoher Bußgelder. Letztlich wird Werbung mit Umweltaussagen so erschwert, dass Unternehmen davon abgehalten werden, mit der weiteren Folge, dass Verbraucher nicht mehr über den umweltbezogenen Nutzen von Produkten und Dienstleistungen informiert werden. Es wird befürchtet, dass künftig „Greenhushing“ im Vordergrund stehen wird, also gerade das Vermeiden von umweltbezogenen Aussagen und das Verbergen von umweltbezogenem Engagement.“

Den aktuellen Stand des Gesetzverfahrens finden Sie hier.

Der DIHK Stellungnahme zum vom Kommissionsvorschlag vom 22.03.2023 finden Sie hier.

Den aktuellen Beitrag zur CPU-Richtlinie finden Sie hier.

Quelle: DIHK

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