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Änderungen der CPU Richtlinie im Bereich Greenwashing

Die Änderungen der CPU -Richtlinie „Richtlinie über unfaire Geschäftspraktiken“ wurden im EU-Parlament durchgewunken Die Richtlinie beschäftigt sich mit dem sogenannten „Greenwashing“ . Bein Greenwashing soll der Eindruck erweckt werden, dass ein Unternehmen sich mehr für den Umweltschutz engagiert, als dem tatsächlich so ist.

Hauptsächlich geht es bei der Gesetzesänderung um folgende Aspekte:

  • Verallgemeinernde Aussagen und andere falsche Produktinformationen werden verboten
  • Es werden nur offizielle von den Behörden zertifizierte und genehmigte Nachhaltigkeitssiegel zugelassen
  • Garantieinformationen müssen ersichtlicher sein und (Es wird ein Etikett für die für die Garantieverlängerung eingeführt

Inhaltliches:

Vor allem zielen die neuen Vorschriften darauf ab, die Produktkennzeichnung klarer und vertrauenswürdiger zu machen, indem die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „ökologisch“ ohne Nachweis verboten wird.

Auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln wird nun reguliert, da die EU annimmt, dass die Verbraucher durch die Vielzahl von Siegeln und das Fehlen von Vergleichsdaten verwirrt werden. In Zukunft sind in der EU nur noch Nachhaltigkeitssiegel erlaubt, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen basieren oder von Behörden festgelegt wurden.

Darüber hinaus verbietet die Richtlinie Behauptungen, dass ein Produkt aufgrund von Emissionsausgleichssystemen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat. Ein weiteres wichtiges Ziel des neuen Gesetzes ist es, dass sich Hersteller und Verbraucher stärker auf die Langlebigkeit von Waren konzentrieren. In Zukunft müssen die Garantieinformationen sichtbarer werden, und es wird ein neues, harmonisiertes Etikett geschaffen, um Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker in den Vordergrund zu stellen.

Die neuen Vorschriften verbieten auch unbegründete Behauptungen über die Haltbarkeit (z. B. die Aussage, dass eine Waschmaschine 5.000 Waschzyklen hält, wenn dies unter normalen Bedingungen nicht der Fall ist), Aufforderungen, Verbrauchsmaterialien früher als unbedingt erforderlich auszutauschen (z. B. häufig der Fall bei Druckertinte) und die Darstellung von Waren als reparierbar, wenn dies nicht der Fall ist.

Nächste Schritte im Gesetzgebungsverfahren: Die Richtlinie muss nun auch noch vom Rat endgültig gebilligt werden, danach wird sie im Amtsblatt veröffentlicht, und die Mitgliedstaaten haben 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

Den Stand des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie hier.

Die Pressemeldung des EP vom 17.01.2024 finden Sie hier.

Da es aktuell zwei Gesetzesvorhaben im Bereich des Greenwahing gibt, ist der Beitrag zur Green Claims Richtlinie unter hier zu finden.

Quelle: DIHK

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