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Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V. (APM)

Die Bedrohung für Verbraucher und Unternehmer durch Produkt- und Markenpiraterie nimmt ständig zu. Gesundheit und Sicherheit von Menschen interessieren die Fälscher nicht. Der Plagiator trifft nicht nur ein einzelnes Unternehmen, sondern meist die gesamte Branche.

Als Antwort auf diese Form der Wirtschaftskriminalität initiierten DIHK, Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und Markenverband im Oktober 1997 die Gründung des Aktionskreises gegen Produkt- und Markenpiraterie e.V. (APM).

Seitdem sind namhafte Unternehmen aus verschiedenen Branchen (Automobil, Textil, Konsumgüter, Pharma) dem Verein als Mitglieder beigetreten.

Und das leistet der Verein:

  • Netzwerk und Erfahrungsaustausch für betroffene Unternehmen
  • Partner von Zoll- und Polizeibehörden, Schulungsveranstaltungen
  • Einbettung in ein europäisches Netzwerk
  • Öffentlichkeitsarbeit

Mehr Informationen zu den Aktivitäten und Aufnahmemodalitäten finden Sie auf der Website des Vereins unter der Adresse www.apm.net

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Recht & Steuern

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Elektronische Rechnungen (e-Rechnung) sind im B2B-Bereich zukünftig verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden mit dem Wachstumschancengesetz im März 2024 beschlossen. Ab 1. Januar 2025 wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (in der Gesetzesbegründung auch als e-Rechnungen bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Zudem müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können.

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